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brandschutztechnik


Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer

Wir schulen Ihre Mitarbeiter, gezielt vor Ort in Theorie und Praxis

Brandschutzbeauftragte

Gerade in Betrieben ist es wichtig eine Person zu haben, die im Brandfall alle Abläufe koordiniert. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber einen Brandschutzbeauftragten ernennen, der sich im Notfall um alles kümmert.

Im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG ) ist festgelegt, dass Arbeitgeber je nach Art des Betriebes, der Tätigkeit und der Zahl der Mitarbeiter Sicherheitsvorkehrungen für einen Notfall zu treffen haben. Dazu gehören der Brandschutz, Maßnahmen zur Evakuierung und zur Ersten Hilfe. Laut dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei.

Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich oder in einer entsprechenden Bauvorschrift, beispielsweise für Sonderbauten (§ 68 Abs. 1 Satz 3) gefordert ist.

Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, während des Betriebes die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes und der Brandschutzanforderung zu überwachen. Werden Mängel bemerkt, muss er diese dem Betreiber melden. Sinnvoll ist es, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten schriftlich festzuhalten. Der Name des oder der Brandschutzbeauftragten sind der überwachenden Behörde auf Verlangen mitzuteilen. Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter kann auch für mehr als ein Objekt benannt werden.

Regelmäßige Nachschulung


Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung
in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Brandschutzhelfer

In jedem Betrieb hat der Arbeitgeber ausreichend viele Brandschutzhelfer einzusetzen. Hierbei handelt es sich um Beschäftigte, die den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden erlernen.

Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebes. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Dabei müssen der Schichtbetrieb, die Abwesenheit einzelner Beschäftigter bei Fortbildungen, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen.
Die Anzahl benötigter Brandschutzhelfer steigt in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder einer räumlich sehr großen Arbeitsstätte.

Die Brandschutzhelfer müssen fachkundig geschult werden. Zusätzlich zu den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation, erlernen sie die Funktions- und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen und den richtigen Umgang damit in speziellen Übungen. Kenntnisse über die Gefahren durch Brände und das richtige Verhalten im Brandfall werden ebenfalls erlernt.

Was wir unseren Kunden bieten

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Brandschutzhelfer entsprechend der bestehenden Richtlinien. Dazu kommen wir zu Ihnen in den Betrieb. So können wir Ihre Mitarbeiter gezielt vor Ort in Theorie und Praxis schulen und örtliche, bauliche Gegebenheiten einbeziehen.

Zusätzlich bieten wir spezielle Seminare zum Brandschutzhelfer an. Über die Inhalte dieser Seminare können Sie sich auf der Seite „Brandschutzschulungen“ informieren. Des Weiteren bieten wir auch die Stellung des Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb an. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter können Sie dahingehend unterstützen.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen regelmäßige Nachschulungen. So bekommen Ihre Mitarbeiter und Brandschutzhelfer die nötige Sicherheit im Brandfall die nötigen Maßnahmen routiniert und geordnet einleiten zu können und durchzuführen.


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